§1 Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung ist in der Hauptsache die Überlassung der Fitnessräume und Einrichtungen der SM Sportmarketing GmbH / Fitnessstudio CHACE Kaltenkirchen.
Der Teilnehmer erklärt, dass eine ausführliche Beratung über das Clubangebot und seine langfristigen Trainingsziele stattgefunden hat.
§2 Mitgliedsbeitrag / Zahlung
Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum 3. Tag der Fälligkeit, eingehend auf das Geschäftskonto der SM Sportmarketing GmbH zu begleichen.
Eine Beitragserhöhung während der Erstlaufzeit ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Mitgliedsbeitrag angehoben werden. Eine Erhöhung ist dem Mitglied mindestens drei Monate vor dem folgenden Monatsersten schriftlich mitzuteilen.
Das Recht zur Auflösung der Mitgliedschaft bleibt hiervon unberührt.
§3 Gesundheitszustand / Training
Dem Beginn des Trainings im Fitnessstudio geht eine Eingangsanalyse mit einem Trainer voraus. Eventuelle gesundheitliche Anomalien (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen) sind vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
Andernfalls versichert das Mitglied, sportgesund zu sein. Im Zweifelsfall ist vor Trainingsbeginn ein Arzt zu konsultieren.
§4 Betreuung / Nutzung
Im Rahmen eines Dienstvertrages wird das Studio-Mitglied umfassend betreut und trainiert. Die Mitgliedschaft ist höchstpersönlich und nicht übertragbar.
Das Clubmitglied ist berechtigt, das gebuchte Trainings-, Sauna- und Freizeitangebot nach seiner Wahl zu nutzen. Eine Nichtinanspruchnahme berechtigt nicht zur Kürzung oder Rückerstattung von Beiträgen.
§5 Vertragslaufzeit / Kündigung
Die Clubmitgliedschaft ist auf eine Erstlaufzeit (siehe Vertrag) geschlossen und verlängert sich anschließend auf unbestimmte Zeit.
Sie kann mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende schriftlich gekündigt werden.
§6 Zahlungsverzug
Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens drei Monatsbeiträgen in Verzug, werden sämtliche zukünftigen Monatsbeiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig.
§7 Leistungsunterbrechung
Sollte es dem Studio zeitweise nicht möglich sein, die Leistungen anzubieten, wird diese Zeit an die Mitgliedschaft angehängt.
§8 Hausordnung / Öffnungszeiten
Die Hausordnung sowie Öffnungs- und Trainingszeiten werden durch Aushang im Studio bekanntgegeben und sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
§9 Haftung
Die SM Sportmarketing GmbH haftet für Personen- und Sachschäden im Rahmen ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung.
Eine Haftung für Kleidung und Wertsachen ist ausgeschlossen. Die Bereitstellung von Spinden begründet keine Haftung für eingebrachte Gegenstände.
§10 Änderungen / Mahnkosten
Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung sind der SM Sportmarketing GmbH unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) gehen zu Lasten des Mitglieds.
Der Verwaltungsaufwand für entstehende Mahnungen wird mit 12,– Euro pro Mahnung berechnet.
Eine Durchschrift dieser Vereinbarung wurde dem Mitglied persönlich ausgehändigt.